Wie kann ich mir sprachpraktische Leistungen für mein Studium anrechnen lassen?
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt anstreben, informieren sich bitte vor Beginn des Studienaufenthaltes im Bereich "Erasmus+" unter Anerkennung.
Bei Fragen zur Anrechnung von (an einer anderen Universität absolvierten) Sprachkursen für den ABV-Bereich oder für Master-Studiengänge mit Sprachpraxisbereich wenden Sie sich bitte an die Studien- und Prüfungskoordination der ZE Sprachenzentrum.
Für den Bachelor-Studiengang "Sprache und Gesellschaft" sowie den Master-Studiengang "Sprachwissenschaft" gelten besondere Regelungen für das Anrechnungsverfahren von an der ZE Sprachenzentrum absolvierten Sprachpraxismodulen:
> Anrechnungsverfahren: BA Sprache und Gesellschaft / MA Sprachwissenschaft (PDF)