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Koordination für Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Koordinator: Dr. Stefan Rahn

Koordinatorin: Dr. Sophie Andrée Fusek

Adresse
Zentraleinrichtung Sprachenzentrum
Habelschwerdter Allee 45
Raum > siehe jeweilige/n Koordinator/in
14195 Berlin
Telefon
siehe jeweilige/n Koordinator/in

Die Bearbeitung von Anfragen kann sich ggf. etwas verzögern. Wir bitten um Geduld und Verständnis. Bitte sehen Sie von doppelten Anfragen ab.

Hinweise zur Anrechnung von Sprachkursen einer anderen Universität im ABV-Bereich (B.A.) oder Sprachpraxis-/Wahlbereich (B.A./M.A.)

1. Was sollte vor Kursbeginn geschehen?

Klären Sie die Anrechenbarkeit von Sprachkursen möglichst immer vor Kursbeginn, z. B. bevor Sie ins Auslandssemester gehen. Reichen Sie proaktiv alle Unterlagen und Informationen ein, die Ihnen zum gewünschten Kurs bereits vorliegen. Nützlich sind Inhaltsangaben/Beschreibungen des Kurses, Qualifikationsziele mit Angabe des Sprachniveaus nach GER, Informationen zum Stundenumfang und zu den Studien- und Prüfungsleistungen des Kurses. Schicken Sie uns eine E-Mail mit pdf-Dateien oder Weblinks zum Angebot und wir prüfen die Anrechenbarkeit vorab.

2. Was passiert nach Kursende?

Sie erhalten von der anderen Universität einen Nachweis (Einzelnachweis, Transcript of Records), den Sie per E-Mail bei uns einreichen. Fügen Sie weitere Dokumente hinzu, die Sie inzwischen noch erhalten haben und die für die Anerkennung nützlich sind. Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen im Erfolgsfall eine Anrechnungsempfehlung, die an Sie und Ihr Prüfungsamt in Kopie versendet wird. Der Prüfungsausschuss/das Prüfungsbüro Ihres Faches entscheidet über die Anrechnung auf Basis unserer Empfehlung und trägt die Leistung in Campus Management ein.

3. Was ist, wenn die Anrechenbarkeit nicht vorab geklärt wurde?

Es empfiehlt sich immer, die Anrechenbarkeit vorab zu klären, um Planungssicherheit zu haben. Wenn sich die Anrechenbarkeit nicht vorab klären lässt, reichen Sie bitte alle notwendigen Dokumente später ein (siehe 1./2.). Wir prüfen die Möglichkeit der Anrechnung und nehmen bei Fragen mit Ihnen Kontakt auf.

4. Was ist überhaupt anrechnungsfähig?

Es kommen nur Kurse in Frage, die als akademischer Sprachunterricht gelten und deren Leistungen und Qualifikationsziele vergleichbar zu den Kursen der FU sind. Sprachkurse von privaten Sprachschulen und Volkshochschulen (VHS) werden nicht anerkannt, weil hier in der Regel keine Teilnahmepflicht besteht, keine Prüfungen abgenommen werden und die Kursinhalte keinen Bezug zu akademischen Inhalten und zur Sprachverwendung in Studium und Wissenschaft haben. Eine Ausnahme bilden VHS-Kurse, die in Kooperation mit einem universitären Sprachenzentrum durchgeführt werden und mit einer Abschlussprüfung enden.

Sprachzertifikate, die einen bestimmten Sprachstand bescheinigen, können nicht als Studienleistung anerkannt werden. Sie sind nicht mit einer Leistung im Sinne eines Arbeitsaufwands/Workloads hinterlegt. In diesem Zusammenhang können auch vorhandene Kompetenzen in der Erstsprache (muttersprachliche Kenntnisse), über die man aufgrund des eigenen familiären Hintergrunds verfügt, nicht als Studienleistung anerkannt werden.

Sprachkurse, mit denen die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erreicht werden, können ebenfalls nicht anerkannt werden. Hier handelt es sich um eine Voraussetzung für ein Studium, die nicht gleichzeitig als Leistung im Studium gelten kann.

Im ABV-Bereich des B.A.-Studiums gibt es für einige Sprachen Einschränkungen bei der Anerkennung:

  • Deutsch- und Englischkurse unter Niveau C1 können regelmäßig nicht anerkannt werden. Für diese Sprachen gibt es in der ABV-Studienordnung nur äquivalente Kurse mit dem Qualifikationsziel C1.
  • Kenntnisse in Latein oder Altgriechisch können nicht im ABV-Bereich Fremdsprachen anerkannt werden. In diesem Studienbereich geht es darum, handlungsbezogene Fertigkeiten in Fremdsprachen zu erwerben, die in kommunikativen Settings der Berufs-/Studienpraxis angewandt werden können. Das trifft für Altgriechisch oder Latein nicht zu.

Sprachen, die das Sprachenzentrum selbst nicht anbietet, können aber in der Regel anerkannt werden (z.B. skandinavische Sprachen, Chinesisch).