Anerkennung
Als äquivalente Studienleistungen werden solche anerkannt, die den Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs entsprechen. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweiligen Modulbeauftragten und muss vorher in Form des Learning Agreements bestätigt werden. Das Formular hierfür finden Sie auf der Webseite des zentralen Erasmus-Teams.
Vor Beginn des Studienaufenthalts
- Wählen Sie die Kurse auf der entsprechenden Webseite der Partnerhochschule aus. Richten Sie sich dabei nach den Vorlesungsverzeichnissen des laufenden akademischen Jahres.
- Tragen Sie die von Ihnen gewählten Kurse in das Learning Agreement ein.
- Lassen Sie das Learning Agreement von den zuständigen Modulbeauftragten der FU sowie von Ihrem Koordinator an der Gastuniversität abzeichnen.
- Geben Sie das Learning Agreement im Erasmusbüro des Sprachenzentrums ab.
- Das Dokument wird von der Direktorin und Erasmusbeauftragten des Sprachenzentrums, Frau Dr. Tobias, unterschrieben und ans Zentrale Erasmusbüro weitergeleitet.
Bei Beginn des Studienaufenthalts (spätestens 4 Wochen nach Studienbeginn)
- Überprüfen Sie, ob die von Ihnen gewählten Kurse im laufenden Semester angeboten werden.
- Gegebenenfalls können Sie das Learning Agreement ändern.
- Das geänderte Learning Agreement wird dann wieder von den zuständigen Modulbeauftragen und Erasmusbeauftragen abgezeichnet werden.
Nach Ende des Studienaufenthalts
- Von der Partnerhochschule erhalten Sie ein Transcript of Records.
- Die erbrachten Studienleistungen müssen Sie sich nun von den Erasmusbeauftragten des Fachbereichs anerkennen lassen.
Anerkennung von Sprachpraxis-Modulen
- Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozentinnen und Dozenten des Sprachenzentrums.
- Für die Anerkennung von ABV-Sprachmodulen wenden Sie sich bitte an die Studien- und Prüfungskoordination am Sprachenzentrum.