Sprachzeugnis Englisch zur Bewerbung für ein Studium an ausländischen Hochschulen
Für wen werden Sprachzeugnisse ausgestellt?
DAAD-Sprachzeugnisse werden nur ausgestellt für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité für:
- Studienzwecke im Ausland (outgoing) wie ein Austauschsemester oder -jahr (z.B. Erasmus)
- ein Stipendium, das vom DAAD vergeben wird oder ein DAAD-Zertifikat benötigt
- ein Pflichtpraktikum (z.B. Famulatur für Medizinstudierende) im Ausland
Wir prüfen nur bis zum Niveau C1.
Für wen werden Sprachzeugnisse nicht ausgestellt?
DAAD-Sprachzeugnisse werden nicht ausgestellt:
- als Sprachnachweis für die Zulassung zu einem Bachelor- oder Master-Studiengang
- für Studierende anderer Hochschulen als die Freie Universität Berlin und die Charité
In welchem Fall muss ich nicht an einer Prüfung teilnehmen, um ein Sprachzeugnis zu erhalten?
- Wenn Sie bisher eines der folgenden Englischmodule an der ZE Sprachenzentrum erfolgreich absolviert haben bzw. aktuell besuchen: Upper Intermediate English for Academic Professions; Advanced English for Academic Professions; Oral Skills and Writing Skills. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular) direkt an den/die Kursleiter*in Ihres Moduls während der auf unserer Webseite bekanntgegebenen Sprechstunden. Sollte der/die Kursleiter*in keine Sprechstunde anbieten, wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular und Modulbescheinigung) an die Bereichskoordination für Englisch in der relevanten Sprechstunde.
- Wenn Sie bei einem ABV-Einstufungstest, der in Präsenz stattgefunden hat, für eines der ersten beiden oben genannten Module bereits eingestuft wurden (Gültigkeitsfrist zwei Jahre). In diesem Fall wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular) an die Bereichskoordination für Englisch in der relevanten Sprechstunde.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine werden durch das Sekretariat vergeben. Um ein Terminangebot zu erhalten, wenden Sie sich bitte entweder per E-Mail oder telefonisch innerhalb der Sprechzeiten, mit Angabe Ihrer spätesten Abgabe- bzw. Nachreichfrist für das Sprachzeugnis an das Sekretariat des Sprachenzentrums. Bitte sehen Sie von doppelten Anfragen ab.