Sprachzeugnis
Für wen werden Sprachzeugnisse ausgestellt?
DAAD-Sprachzeugnisse werden nur ausgestellt für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité für:
- Studienzwecke im Ausland (outgoing) wie ein Austauschsemester oder -jahr (z.B. Erasmus)
- ein Stipendium, das vom DAAD vergeben wird oder ein DAAD-Zertifikat benötigt
- ein Pflichtpraktikum (z.B. Famulatur für Medizinstudierende) im Ausland
Wir prüfen nur bis zum Niveau C1.
Für wen werden Sprachzeugnisse nicht ausgestellt?
DAAD-Sprachzeugnisse werden nicht ausgestellt:
- als Sprachnachweis für die Zulassung zu einem Bachelor- oder Master-Studiengang
- für Studierende anderer Hochschulen als die Freie Universität Berlin und die Charité
In welchem Fall muss ich nicht an einer Prüfung teilnehmen, um ein Sprachzeugnis zu erhalten?
- Wenn Sie bisher eines der folgenden Englischmodule an der ZE Sprachenzentrum erfolgreich absolviert haben bzw. aktuell besuchen: Upper Intermediate English for Academic Professions; Advanced English for Academic Professions; Oral Skills and Writing Skills. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular) direkt an den/die Kursleiter*in Ihres Moduls während der auf unserer Webseite bekanntgegebenen Sprechstunden. Sollte der/die Kursleiter*in keine Sprechstunde anbieten, wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular und Modulbescheinigung) an die Bereichskoordination für Englisch in der relevanten Sprechstunde.
- Wenn Sie bei einem ABV-Einstufungstest, der in Präsenz stattgefunden hat, für eines der ersten beiden oben genannten Module bereits eingestuft wurden (Gültigkeitsfrist zwei Jahre). In diesem Fall wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular) an die Bereichskoordination für Englisch in der relevanten Sprechstunde.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine werden durch das Sekretariat vergeben. Um ein Terminangebot zu erhalten, wenden Sie sich bitte entweder per E-Mail oder telefonisch innerhalb der Sprechzeiten, mit Angabe Ihrer spätesten Abgabe- bzw. Nachreichfrist für das Sprachzeugnis an das Sekretariat des Sprachenzentrums. Bitte sehen Sie von doppelten Anfragen ab.
Für wen werden Sprachzeugnisse (nicht) ausgestellt?
- Sprachzeugnisse werden nur für Studienzwecke im Ausland (outgoing) und nur für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité ausgestellt, die bisher keinen Französischkurs an der ZE Sprachenzentrum besucht haben bzw. aktuell besuchen.
- Studierende, die bereits ein Sprachmodul am Sprachenzentrum der FU belegt und erfolgreich abgeschlossen haben, können sich eigenständig eine Bescheinigung mit Angabe zu Qualifikationsziel aus Campus Management ausdrucken.
- Studierende, die noch kein Sprachmodul am Sprachenzentrum der FU abgeschlossen haben, einen Sprachkurs aber im laufenden Semester belegen, können sich von der Sprachbereichskoordination einen Nachweis erstellen lassen. Bitte die Anfrage an Sprachzeugnis-Franzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de mit dem Betreff « Nachweis » und der Angabe des Kurses (Kursnummer und Dozent/Dozentin) schicken.
- Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité, die ein Studium an ausländischen Hochschulen planen und bisher keinen Französischkurs an der ZE Sprachenzentrum besucht haben bzw. aktuell besuchen, können eine Prüfung ablegen (Informationen dazu siehe unten). Achtung: Es werden keine individuellen Termine vereinbart. Planen Sie bitte daher rechtzeitig Ihre Teilnahme an der Prüfung.
Prüfungstermine und Anmeldung (für OSI, Erasmus+, DAAD etc.)
Im Wintersemester wird ein Prüfungstermin im Januar angeboten. Das genaue Datum sowie der Raum erscheinen Mitte November auf dieser Webseite.
Im Sommersemester wird einPrüfungstermin Anfang Mai angeboten. Das genaue Datum sowie der Raum erscheinen Mitte April auf dieser Webseite
"Nächster Prüfungstermin ("Test outgoing") im Januar 2025:
Um sich anzumelden, senden Sie bitte so früh wie möglich und bis zum 9. Januar 2025 folgendes Formular ausgefüllt (ausgefüllt, aber ohne Unterschrift und bitte nicht gescannt!) an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse: Testoutgoing-Franzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de. Geben Sie dabei unbedingt in der Betreffzeile Ihrer E-Mail „Anmeldung-Testoutgoing“ sowie Ihren Vor- und Nachnamen an. Eine Anmeldungsbestätigung erhalten Sie erst ab dem 10. Januar. Wenn Sie doch nicht zum Test teilnehmen möchten oder können, melden Sie sich bitte wieder ab.
Der schriftliche Teil findet am Montag, den 13. Januar 2025 von 8 bis 10 Uhr in der Hörsaal 1b statt. Kommen Sie bitte pünktlich zum Test !
Der mündliche Teil findet am selben Tag statt, am 13. Januar 2025 zwischen 10 und 16 Uhr. Über den Raum und Ihre genaue Uhrzeit werden Sie am Ende des schriftlichen Teils informiert.
Zur Erinnerung: An dieser Prüfung dürfen nur Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité teilnehmen, die ein Studium an ausländischen Hochschulen planen und bisher keinen Französischkurs an der ZE Sprachenzentrum besucht haben bzw. aktuell besuchen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfungen können Sie das Angebot unseres Selbstlernzentrums nutzen, welches unter anderem viele Materialien und Ressourcen zum selbstständigen Lernen bereitstellt."
Zur Info:
La partie écrite de l'examen (schriftlicher Teil) dure environ 90 minutes et se compose de trois sous-parties: compréhension orale, compréhension écrite et expression écrite. L'entretien oral (mündlicher Teil) dure une quinzaine de minutes et porte essentiellement sur votre projet de séjour en France, sur vos études et sur votre apprentissage du français. Nous vous conseillons de vous préparer à cet examen en utilisant les nombreuses ressources de notre centre d’auto-apprentissage, qui se trouve dans la Silberlaube, KL 26/225 (voir les horaires d’ouverture sur Selbstlernzentrum).
Für wen werden Sprachzeugnisse ausgestellt?
Sprachzeugnisse werden nur für Studienzwecke im Ausland (outgoing) und nur für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité ausgestellt.
In welchen Fällen muss ich nicht an einer Prüfung teilnehmen, um ein Sprachzeugnis zu erhalten?
In den folgenden beiden Fällen ist keine Teilnahme nötig.
1. Fall: Sie haben ein Sprachpraxismodul Spanisch am Sprachenzentrum der FU Berlin absolviert. Bitte lesen Sie in dieser FAQ, wie Sie eine Bescheinigung erhalten.
2. Fall: Sie absolvieren gerade ein Sprachpraxismodul Spanisch am Sprachenzentrum.
- Beantragungszeitraum: In der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters
- So beantragen Sie den Sprachnachweis: Wenden Sie sich direkt per E-Mail an die*den Kursleiter*in Ihres Moduls. Sollte für Ihre*n Kursleiter*in keine E-Mail-Adresse veröffentlicht sein, wenden Sie sich bitte an die Bereichskoordination für Spanisch.
3. Fall: Sie besitzen einen der folgenden Sprachnachweise*:
- Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule
- DELE
- CELU
- SIELE
- Hochschulzugangsberechtigung in Spanisch (Hochschulreife auf Spanisch in einer Sekundarschule in Spanien oder Lateinamerika)
- Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
- die Bezeichnung der Unterrichtssprache Spanisch auf dem Diploma Supplement oder
- eine Bescheinigung der Hochschule
- Beantragungszeitraum: Frühestens 15 Werktage vor und spätestens bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen untenstehenden Prüfungstermins
- So beantragen Sie den Sprachnachweis: Senden Sie eine Kopie Ihres Sprachnachweises sowie folgende Daten an SprachzeugnisSpanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de:
- Name, Vorname
- Fachrichtung/Studiengang
- Für welches Land Sie einen Studienaufenthalt planen
- Wie lange Sie in Spanisch unterrichtet wurden
- So alt darf der eingereichte Nachweis sein:
- 3 Jahre: Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule, DELE, SIELE, CELU
- Unbefristet: Hochschulreife auf Spanisch und Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache
Prüfungstermine und Anmeldung
Wichtig: Es werden keine individuellen Termine vereinbart. Planen Sie daher bitte rechtzeitig Ihre Teilnahme an der Prüfung.
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und dauert in der Regel zwei Stunden. Bitte planen Sie dennoch Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr ein. Es wird gebeten, pünktlich zu erscheinen!
Um sich anzumelden, senden Sie bitte dieses Formular (das Formular kann auch digital unterschrieben werden) ausgefüllt und mit Angabe des Prüfungstermins an folgende E-Mail-Adresse: SprachzeugnisSpanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de
Termin: Dienstag, 29.10.2024
Anmeldeschluss: 22.10.2024
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 05.11.2024
Termin: Dienstag, 21.01.2025
Anmeldeschluss: 14.01.2025
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 28.01.2025
Termin: Dienstag, 06.05.2025
Anmeldeschluss: 29.04.2025
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 13.05.2025
Es ist am Prüfungstag eines der folgenden Dokumente mitzubringen - ausgefüllt mit Ihren Daten. Sie wählen das Dokument, das Sie benötigen:
Die Prüfung
Es werden alle Niveaus des GER überprüft.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
a. Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil ist wie folgt aufgebaut:
Niveau | Prüfungsteile | Gesamte verfügbare Zeit |
A1 |
1. Leseverständnis Nach dem Lesen bearbeiten Sie Aufgaben zum Inhalt des Textes. 2. Schriftlicher Ausdruck (ca. 150 Wörter) Sie verfassen nach bestimmten Angaben einen schriftlichen Text. |
60 Minuten |
A2 |
1. Leseverständnis Nach dem Lesen bearbeiten Sie Aufgaben zum Inhalt des Textes. 2. Schriftlicher Ausdruck (insgesamt ca. 250 Wörter) Sie verfassen nach bestimmten Angaben zwei schriftliche Texte. |
60 Minuten |
Nivel | Partes de la prueba | Tiempo total a disposición |
B1 o superior |
1. Comprensión lectora Después de la lectura de un texto se deben responder preguntas sobre este. 2. Expresión escrita (Aprox. 350 palabras) Se debe escribir un texto expositivo-argumentativo sobre uno de dos temas propuestos. |
90 Minuten |
b. Mündlicher Teil
Der mündliche Teil ist wie folgt aufgebaut:
Niveau | Prüfungsteile | Gesamte verfügbare Zeit |
Alle | Individuelles Gespräch mit einer prüfenden Person in spanischer Sprache. | 10 - 15 Minuten |
Für die Ausstellung eines Sprachzeugnisses für
Arabisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch und Türkisch
führen die Lehrkräfte des Sprachenzentrums die entsprechenden Prüfungen in ihren Sprechstunden durch. Hierfür kommen alle in der Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegebenen Sprechstunden in Frage, wenn Sie sich mit der entsprechenden Lehrkraft vorher dazu telefonisch oder per E-Mail verabredet haben.
Der DAAD und andere Institutionen verlangen bei der Bewerbung für ein Studium an ausländischen Hochschulen ein Sprachzeugnis. Hierfür führen Lehrkräfte der ZE Sprachenzentrum entsprechende Prüfungen durch, sofern notwendig. (In der Regel werden seitens der Institutionen auch "kommerzielle" Sprachnachweise akzeptiert, wie der IELTS, DALF, etc. Wenn Sie einen solchen Nachweis auf benötigter Niveaustufe besitzen, der nicht älter als zwei Jahre ist, benötigen Sie in der Regel auch kein weiteres Sprachzeugnis von der ZE Sprachenzentrum. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Institution, bei der Sie Ihre Bewerbung einreichen.)
Der Zeugnisvordruck der jeweiligen Institution ist zur Prüfung mitzubringen.Bei Institutionen, die keinen Vordruck verwenden, werden ersatzweise genaue Angaben über Art und Umfang der geforderten Kenntnisse benötigt.
Sprachzeugnisse werden nur für Studierende der Freien Universität und nur für Studienzwecke im Ausland (outgoing) ausgestellt. Sprachzeugnisse werden NICHT ausgestellt als Sprachnachweis für die Zulassung zu einem Bachelor- oder Master-Studiengang.Zur Vorbereitung auf die Prüfungen können Sie das Angebot des Selbstlernzentrums nutzen, welches unter anderem viele Materialien und Ressourcen zum selbstständigen Lernen bereitstellt.