Spanisch: Ich habe das Abitur/die Hochschulreife in spanischer Sprache erworben oder besitze ein abgeschlossenes Studium mit Spanisch als erste Unterrichtssprache. Was soll ich tun?
- Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.
- Kontaktieren Sie ca. zwei Monate nach Vorlesungsbeginn die Koordination des Bereichs Spanisch, um Ihre Kenntnisse anerkennen zu lassen. Folgende Daten und Dokumente müssen Sie dafür einreichen:
-
Vorname und Nachname
-
Studiengang, in dem Sie immatrikuliert sind
-
Matrikelnummer
-
Abitur/Hochschulreife oder abgeschlossenes Studium mit Spanisch als erste Unterrichtssprache in der Original-Sprache (Scan des Zeugnisses auf Spanisch, keine Übersetzung!)