Immatrikulation ohne Sprachtest – Andere Sprachnachweise
Hier erfahren Sie, wie Sie die für die Zulassung zum Studium notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen können. Wenn Sie keinen der aufgeführten Nachweise haben, melden Sie sich zum Sprachtest für Studienbewerber*innen an.
Gefordertes Niveau
Betrifft die folgenden Studienangebote:
Englische Philologie (Kernfach / 60 LP / 30 LP)
Grundschulpädagogik mit Wahlpflichtstudienfach Englisch
Angewandte Nordamerikastudien (Kernfach im Kombi-Bachelor)
Nordamerikastudien (60 LP im Kombi-Bachelor) (Mono-Bachelor: siehe Englisch C1)
Sprachnachweise für die Zulassung zum Studium
1 | Hochschulzugangsberechtigung aus dem englischen Sprachraum (high school diploma, A-levels, IB) |
2 |
Deutsches Abitur: Schriftliche Abiturprüfung mit mind. 11 Punkten (erhöhtes Anforderungsniveau). Ein Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B2/C1 GER oder höher reicht nicht für eine Befreiung. Die Angabe von Punkten ist zwingend erforderlich. |
3 |
Sprachzertifikate (Gültigkeit 3 Jahre):
|
4 |
Hochschulabschluss mit Englisch als erster Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
|
Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen (Nachweise 1-3) oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen (Nachweis 4).
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Nachweise 1-3:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Englisch B2.2" wählen Sie den passenden Nachweis aus den Antwortoptionen aus. Nach Erhalt der Zulassung reichen Sie diesen Nachweis im Rahmen der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung ein. -
Nachweis 4:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Englisch B2.2" wählen Sie zunächst die Option "keiner der aufgeführten Nachweise vorhanden". Die darauffolgende Frage nach der Befreiung vom Englischtest beantworten Sie mit "Ja". Ihren Nachweis können Sie direkt darunter hochladen – er wird anschließend vom Sprachenzentrum geprüft. Wählen Sie bei der darauffolgenden Frage nach der Anmeldung zum Sprachtest "Ja" aus, damit Sie sich später noch zum Sprachtest anmelden können, falls Ihr Nachweis nicht ausreichen sollte.
Sollten Sie das Portal aus bestimmten Gründen noch nicht nutzen können (z.B. bei Bewerbung über uni-assist), schicken Sie bitte eine Kopie des Nachweises, Ihre Bewerbernummer und Ihr Geburtsdatum an die folgende E-Mail-Adresse: befreiungenglisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de.
Betrifft das folgende Studienangebot:
Nordamerikastudien (Mono-Bachelor)
Sprachnachweise für die Zulassung zum Studium
1 | Hochschulzugangsberechtigung aus dem englischen Sprachraum (high school diploma, A-levels, IB) |
2 |
Deutsches Abitur: Schriftliche Abiturprüfung mit mind. 12 Punkten (erhöhtes Anforderungsniveau). Ein Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B2/C1 GER oder höher reicht nicht für eine Befreiung. Die Angabe von Punkten ist zwingend erforderlich. |
3 |
Sprachzertifikate (Gültigkeit 3 Jahre):
|
4 |
Hochschulabschluss mit Englisch als erster Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
|
Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen (Nachweise 1-3) oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen (Nachweis 4).
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Nachweise 1-3:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Englisch C1" wählen Sie den passenden Nachweis aus den Antwortoptionen aus. Nach Erhalt der Zulassung reichen Sie diesen Nachweis im Rahmen der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung ein. -
Nachweis 4:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Englisch C1" wählen Sie zunächst die Option "keiner der aufgeführten Nachweise vorhanden". Die darauffolgende Frage nach der Befreiung vom Englischtest beantworten Sie mit "Ja". Ihren Nachweis können Sie direkt darunter hochladen – er wird anschließend vom Sprachenzentrum geprüft. Wählen Sie bei der darauffolgenden Frage nach der Anmeldung zum Sprachtest "Ja" aus, damit Sie sich später noch zum Sprachtest anmelden können, falls Ihr Nachweis nicht ausreichen sollte.
Sollten Sie das Portal aus bestimmten Gründen noch nicht nutzen können (z.B. bei Bewerbung über uni-assist), schicken Sie bitte eine Kopie des Nachweises, Ihre Bewerbernummer und Ihr Geburtsdatum an die folgende E-Mail-Adresse: befreiungenglisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de.
Betrifft die folgenden Studienangebote:
Französische Philologie (Kernfach / 60 LP / 30 LP mit Vorkenntnissen)
Grundschulpädagogik mit Wahlpflichtstudienfach Französisch
Sprachnachweise für die Zulassung zum Studium
1 |
Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur, österreichische Matura, schweizerisches Matur), die Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 GER oder höher ausweist (aber nicht A2/B1) |
2 |
Deutsch-französische Hochschulzugangsberechtigung (AbiBac) |
3 |
Hochschulzugangsberechtigung, die an einer französischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde (Französisches Baccalauréat) |
4 |
Abschluss an einer französischsprachigen Universität bzw. Hochschule mit Französisch als erster Unterrichtssprache (Angabe im Diploma Supplement oder Bescheinigung der Hochschule) |
5 |
Zertifizierung/Nachweise anderer Hochschulen über das Sprachniveau B1 oder höher (Zeugnisse, Modulbescheinigungen, Leistungsnachweise bei vorangegangenem Studium) |
6 | Studium auf Französisch (mind. 2 Jahre) |
7 | Sprachzertifikate:
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Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen (Nachweise 1-5) oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen (Nachweise 6-7).
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Nachweise 1-5:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Französisch B1" wählen Sie den passenden Nachweis aus den Antwortoptionen aus. Nach Erhalt der Zulassung reichen Sie diesen Nachweis im Rahmen der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung ein. -
Nachweise 6-7:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Französisch B1" wählen Sie zunächst die Option "keiner der aufgeführten Nachweise vorhanden" aus. Die darauffolgende Frage nach der Befreiung vom Französischtest beantworten Sie mit "Ja". Ihren Nachweis können Sie direkt darunter hochladen – er wird anschließend geprüft. Wählen Sie bei der darauffolgenden Frage nach der Anmeldung zum Sprachtest "Ja" aus, damit Sie sich später noch zum Sprachtest anmelden können, falls Ihr Nachweis nicht ausreichen sollte.
Sollten Sie das Portal aus bestimmten Gründen noch nicht nutzen können (z.B. bei Bewerbung über uni-assist), schicken Sie bitte eine Kopie des Nachweises, Ihre Bewerbernummer und Ihr Geburtsdatum an die folgende E-Mail-Adresse: befreiungfranzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de.
Betrifft die folgenden Studienangebote:
Frankreichstudien (Mono-Bachelor)
Deutsch-Französische Literatur- und Kulturstudien (Mono-Bachelor)
Sprachnachweise für die Zulassung zum Studium
1 | Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur, österreichische Matura, schweizerisches Matur), die Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER oder höher ausweist |
2 |
Deutsch-französische Hochschulzugangsberechtigung (AbiBac) |
3 |
Hochschulzugangsberechtigung, die an einer französischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde (Französisches Baccalauréat) |
4 |
Abschluss an einer französischsprachigen Universität bzw. Hochschule mit Französisch als erster Unterrichtssprache (Angabe im Diploma Supplement oder Bescheinigung der Hochschule) |
5 |
Zertifizierung/Nachweise anderer Hochschulen über das Sprachniveau B2 oder höher (Zeugnisse, Modulbescheinigungen, Leistungsnachweise bei vorangegangenem Studium) |
6 |
Studium auf Französisch an einer französischsprachigen Universität oder Hochschule (mind. 2 Jahre) |
7 | Sprachzertifikate:
|
Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen (Nachweise 1-5) oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen (Nachweise 6-7).
-
Nachweise 1-5:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Französisch B2" wählen Sie den passenden Nachweis aus den Antwortoptionen aus. Nach Erhalt der Zulassung reichen Sie diesen Nachweis im Rahmen der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung ein. -
Nachweise 6-7:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Französisch B2" wählen Sie zunächst die Option "keiner der aufgeführten Nachweise vorhanden" aus. Die darauffolgende Frage nach der Befreiung vom Französischtest beantworten Sie mit "Ja". Ihren Nachweis können Sie direkt darunter hochladen – er wird anschließend geprüft. Wählen Sie bei der darauffolgenden Frage nach der Anmeldung zum Sprachtest "Ja" aus, damit Sie sich später noch zum Sprachtest anmelden können, falls Ihr Nachweis nicht ausreichen sollte.
Sollten Sie das Portal aus bestimmten Gründen noch nicht nutzen können (z.B. bei Bewerbung über uni-assist), schicken Sie bitte eine Kopie des Nachweises, Ihre Bewerbernummer und Ihr Geburtsdatum an die folgende E-Mail-Adresse: befreiungfranzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de.
Betrifft die folgenden Studienangebote:
Italienische Philologie (Kernfach / 60 LP / 30 LP mit Vorkenntnissen)
Italienstudien (Mono-Bachelor)
Sprachnachweise für die Zulassung zum Studium
1 |
Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur, österreichische Matura, schweizerisches Matur), die Italienischkenntnisse auf dem Niveau B1 GER oder höher ausweist (aber nicht A2/B1) |
2 |
Deutsch-italienische Hochschulzugangsberechtigung |
3 |
Hochschulzugangsberechtigung, die an einer italienischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde (Maturità italiana) |
4 |
Abschluss an einer italienischsprachigen Universität bzw. Hochschule mit Italienisch als erster Unterrichtssprache (Angabe im Diploma Supplement oder Bescheinigung der Hochschule) |
5 | Zertifizierung/Nachweise anderer Hochschulen über das Sprachniveau B1 oder höher (Zeugnisse, Modulbescheinigungen, Leistungsnachweise bei vorangegangenem Studium) |
6 | Studium auf Italienisch (mind. 2 Jahre) |
7 |
Sprachzertifikate:
|
Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen (Nachweise 1-5) oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen (Nachweise 6-7).
-
Nachweise 1-5:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Italienisch" wählen Sie den passenden Nachweis aus den Antwortoptionen aus. Nach Erhalt der Zulassung reichen Sie diesen Nachweis im Rahmen der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung ein. -
Nachweise 6-7:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Italienisch" wählen Sie zunächst die Option "keiner der aufgeführten Nachweise vorhanden" aus. Die darauffolgende Frage nach der Befreiung vom Italienischtest beantworten Sie mit "Ja". Ihren Nachweis können Sie direkt darunter hochladen – er wird anschließend geprüft. Wählen Sie bei der darauffolgenden Frage nach der Anmeldung zum Sprachtest "Ja" aus, damit Sie sich später noch zum Sprachtest anmelden können, falls Ihr Nachweis nicht ausreichen sollte.
Sollten Sie das Portal aus bestimmten Gründen noch nicht nutzen können (z.B. bei Bewerbung über uni-assist), schicken Sie bitte eine Kopie des Nachweises, Ihre Bewerbernummer und Ihr Geburtsdatum an die folgende E-Mail-Adresse: befreiungitalienisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de.
Betrifft die folgenden Studienangebote:
Portugiesisch-Brasilianische Studien (60 LP / 30 LP mit Vorkenntnissen)
Nachweise zur Befreiung
1 |
Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur, österreichische Matura, schweizerisches Matur), die Portugiesischkenntnisse auf dem Niveau B1 GER oder höher ausweist (aber nicht A2/B1) |
2 |
Hochschulzugangsberechtigung, die an einer portugiesischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde |
3 |
Abschluss an einer portugiesischsprachigen Universität bzw. Hochschule mit Portugiesisch als erster Unterrichtssprache (Angabe im Diploma Supplement oder Bescheinigung der Hochschule) |
4 | Zertifizierung/Nachweise anderer Hochschulen über das Sprachniveau B1 oder höher (Zeugnisse, Modulbescheinigungen, Leistungsnachweise bei vorangegangenem Studium) |
5 | Studium auf Portugiesisch (mind. 2 Jahre) |
6 | Sprachzertifikate:
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Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen.
Betrifft die folgenden Studienangebote:
Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik (Kernfach / 60 LP / 30 LP mit Vorkenntnissen)
Nachweise zur Befreiung
1 |
Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur, österreichische Matura, schweizerisches Matur), die Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 GER oder höher ausweist (aber nicht A2/B1) |
2 |
Hochschulzugangsberechtigung, die an einer spanischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde > weitere Informationen |
3 |
Abschluss an einer spanischsprachigen Universität bzw. Hochschule mit Spanisch als erster Unterrichtssprache (Angabe im Diploma Supplement oder Bescheinigung der Hochschule) > weitere Informationen |
4 | Zertifizierung/Nachweise anderer Hochschulen über das Sprachniveau B1 oder höher (Zeugnisse, Modulbescheinigungen, Leistungsnachweise bei vorangegangenem Studium) > weitere Informationen |
5 | Studium auf Spanisch (mind. 2 Jahre) |
6 | Sprachzertifikate:
|
Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen (Nachweise 1-4) oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen (Nachweise 5-6).
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Nachweise 1-4:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Spanisch" wählen Sie den passenden Nachweis aus den Antwortoptionen aus. Nach Erhalt der Zulassung reichen Sie diesen Nachweis im Rahmen der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung ein. -
Nachweise 5-6:
Bei der Frage "Sprachkenntnisse Spanisch" wählen Sie zunächst die Option "keiner der aufgeführten Nachweise vorhanden" aus. Die darauffolgende Frage nach der Befreiung vom Spanischtest beantworten Sie mit "Ja". Ihren Nachweis können Sie direkt darunter hochladen – er wird anschließend geprüft. Wählen Sie bei der darauffolgenden Frage nach der Anmeldung zum Sprachtest "Ja" aus, damit Sie sich später noch zum Sprachtest anmelden können, falls Ihr Nachweis nicht ausreichen sollte.
Sollten Sie das Portal aus bestimmten Gründen noch nicht nutzen können (z.B. bei Bewerbung über uni-assist), schicken Sie bitte eine Kopie des Nachweises, Ihre Bewerbernummer und Ihr Geburtsdatum an die folgende E-Mail-Adresse: befreiungspanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de